ver.di droht mit Streiks an allen Kernkraftwerken in Deutschland
Mittwoch, 09 Mai 2012

Presseinformation des BDSW 22 / 2012



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ver.di droht mit Streiks an allen Kernkraftwerken in Deutschland









BDSW Wolfgang Waschulewski im Sat.1-Interview am Vortag zur 45. Jahresmitgliederversammlung


Hannover - Ein Pressegespräch am Vortag zur 45. Jahresmitgliederversammlung des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW) nahm Präsident Wolfgang Waschulewski zum Anlass, um über Streikdrohungen von ver.di zur Durchsetzung eines sogenannten „Sozialtarifvertrages“ für die über 1.500 Sicherheitsmitarbeiter an Atomkraftwerken zu informieren.

Weiteres Thema war die Bedeutung privater Sicherheitsdienste für die Sicherheitsarchitektur Deutschlands und die Umsetzung der geforderten Zertifizierung der Unternehmen durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann.

Ferner ging Waschulewski auf aktuelle Entwicklungen rechtlicher Rahmenbedingungen für den Einsatz privater Sicherheitsdienste zur Piratenbekämpfung ein. Für die in  Niedersachsen ansässigen Reedereien, die den zweitgrößten Anteil der deutschen Flotte stellen, ein besonders wichtiges Thema.

ver.di lehnt Rahmennotdienstvereinbarung mit BDSW ab und setzt Streik mit „Krieg“ gleich

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) hat mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am 7. Mai 2012 Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung geführt. In einer Notdienstvereinbarung werden die für das Unternehmen unverzichtbaren Notstands- und Erhaltungs-arbeiten geregelt. Der BDSW hat ver.di ein Angebot zu einer Notdienstvereinbarung gemacht. ver.di hat dies abgelehnt.

Ver.di fordert vom BDSW und den betroffenen Mitgliedsunternehmen eine Notdienstvereinbarung, die die gesetzlichen Anforderungen und Auflagen um 50 Prozent unterschreitet. Dieser Vorschlag ist untragbar und würde zu existenzgefährdenden Folgen für die Unternehmen führen.

Der BDSW hat daher einen konkreten Vorschlag gemacht, dass zwischen den Landesbezirken von ver.di und den betroffenen Unternehmen Notdienstregelungen getroffen werden sollen und dabei die Besonderheiten vor Ort, insbesondere die der jeweiligen kerntechnischen Anlage und die behördlichen Anlagen ausreichend zu berücksichtigen sind.

Dies hat ver.di abgelehnt und erklärt, dass der Streik gleich einem Krieg geführt wird!

Der BDSW und die einzelnen Mitgliedsunternehmen sind nun dazu gezwungen alle Maßnahmen und Schritte in Erwägung zu ziehen, um den einzelnen Notdienst in den jeweiligen kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen zu gewährleisten.

Der BDSW und die Mitgliedsunternehmen hoffen nunmehr auf die Vernunft der Beschäftigten um den größten Schaden für die Unternehmen und die Beschäftigungslage zu verhindern.

"Selbst die Energieversorger haben nach uns vorliegenden Erkenntnissen keine Sozialtarifverträge für ihre Beschäftigten abgeschlossen", so der BDSW-Präsident weiter. Lediglich auf Beschäftigungssicherungsprogramme, die also keine Sozialplan-abfindungen vorsehen, sondern auf den Fortbestand des Arbeits-verhältnisses abzielen, habe man sich geeinigt. Mit Blick auf die Zukunft der Arbeitsplätze im Bereich der Sicherung kerntechnischer Einrichtungen sei diese auch über die Beendigung der Energieerzeugung gegeben. Schließlich muss die Sicherung der Anlagen auch in der Nachlaufphase erfolgen.

Der geforderte Sozialtarifvertrag stelle außerdem die aktuell vereinbarten Flächentarifverträge zwischen dem BDSW und ver.di in Frage! „Wir fordern ver.di daher nachdrücklich auf, die aufgestellten Forderungen nicht mit Streikmaßnahmen zu begleiten. Es liegt in unserem, aber vor allem im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nutzbringende Gespräche zu den möglichen Auswirkungen des Ausstiegs aus der Kernenergie auf die Bewachungsunternehmen zu führen. Dazu sind wir bereit“, so Wolfgang Waschulewski zu diesem Punkt abschließend.

BDSW unterstützt Zertifizierungsvorschlag der Innenministerkonferenz

Vor drei Jahren hat die Innenministerkonferenz erstmals deutlich gemacht, dass private Sicherheitsdienste ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Deutschland sind. BDSW-Präsident Waschulewski wies darauf hin, dass bereits heute täglich knapp 30.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und
-mitarbeiter  beispielsweise an deutschen Verkehrsflughäfen, im ÖPV, in Bundeswehrliegenschaften und Kerntechnischen Anlagen im Einsatz sind. „Daher begrüßt und unterstützt der Verband die Forderung nach einer Zertifizierung privater Sicherheitsunternehmen durch die IMK.“

Eine besondere Herausforderung stelle die Sicherheit von Großveranstaltungen, insbesondere von Bundesligaspielen dar. Das haben, so Waschulewski, die Ereignisse am vergangenen Samstag in Köln leider wieder einmal gezeigt. „Wir begrüßen die Forderung der IMK, ein Zertifizierungsverfahren für Ordner von Fußballveranstaltungen einzuführen.“ In Kürze werde es dazu auch ein Gespräch mit dem DFB geben. Waschulewski forderte Innenminister Schünemann auf, bei diesen Fragen auch den BDSW in die entsprechenden Arbeitskreise aufzunehmen.

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) hatte 2009 in der Fortschreibung des „Programms Innere Sicherheit“ die Kooperation von Privaten und Polizei unter festgelegten Rahmenbedingungen gefordert. „Wir begrüßen diesen Prozess und haben unser Wissen auch in einer Arbeitsgruppe unter niedersächsischer Leitung eingebracht. Wir empfehlen, bereits existierende Zertifizierungen für die Branche, wie die DIN 77200 Sicherheitsdienstleistungen - Anforderungen als Grundlage für die künftige Erarbeitung einzubeziehen. Private Sicherheitsdienste können das polizeiliche Lagebild ergänzen. Damit tragen sie subjektiv und objektiv zur Verbesserung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung bei und unterstützen den polizeilichen Präventionsgedanken“, betont Waschulewski. Dabei verwies er auf bereits existierende Erfahrungen mit vertraglich festgelegten Sicherheitskooperationen in sechs Bundesländern, unter anderem Hamburg, Schleswig-Holstein und seit zwei Jahren auch Niedersachsen. "Hier sind in Absprache mit den Innenministern der Länder sehr genau vertraglich festgelegte Anforderungen definiert, die ein privates Sicherheitsunternehmen erfüllen muss, um mit der Polizei kooperieren zu dürfen." Dazu zähle unter anderem auch eine eigene vom Verband der Schadenverhütung (VdS) zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle, ein Qualitätsmanagementsystem und eine tarifgerechte Entlohnung. Nur qualifizierte und leistungsfähige Unternehmen könnten diese Anforderungen erfüllen, dies solle auch in Zukunft so bleiben, sagte Waschulewski.

Neuer Paragraph 31 im Gewerberecht regelt Zulassungsverfahren für die Piratenbekämpfung durch private Sicherheitsdienste

Im Juni 2011 hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und Maritime Koordinator der Bundesregierung, Hans-Joachim Otto, darüber informiert, dass der Einsatz privater Sicherheitsdienste zum Schutz von knapp 400 deutsch geflaggten Schiffen durch die Bundesregierung erlaubt werde. Grund für diese Entscheidung sei die Erkenntnis, dass von spezialisierten Sicherheitsdiensten geschützte Schiffe bisher nicht erfolgreich durch Piraten angegriffen worden seien. „Diese Aufgabe gehörte aus nachvollziehbaren Gründen nicht zum „Wunschzettel“ unseres Verbandes. Daher sind wir bisher sehr zurückhaltend damit umgegangen. Nachdem klar war, dass die Bundesregierung keine staatlichen Sicherheitskräfte einsetzen und private Sicherheitsdienste erlauben würde, haben wir uns aktiv in die Diskussion eingebracht und konkrete Vorschläge gemacht. Wir sollten nicht Sicherheitsdienstleister aus dem angelsächsischen Raum hier aktiv werden lassen“, so Wolfgang Waschulewski.

Der BDSW unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, einen neuen Paragraphen 31 in die Gewerbeordnung aufzunehmen, der den Schutz von Seeschiffen unter deutscher Flagge explizit als Tätigkeit privater Sicherheitsdienste aufführt.  „Allerdings muss noch die Bezeichnung „Bewachung“ aus der Verordnung heraus. Er ist für diese schwierige Aufgabe nicht mehr zeitgemäß, da die Tätigkeiten auf Seeschiffen deutlich über Bewachungsaufgaben hinausgehen“, so der BDSW-Präsident weiter. Der vorliegende Gesetzesentwurf sei eine gute Grundlage und könne eine Vorreiterrolle für die Regulierung des Einsatzes privater Sicherheitsdienste auch im Inland spielen.

Das im Paragraph 31 geregelte Zulassungsverfahren liegt in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). „Wir sind der Auffassung, dass die fachliche Bewertung durch die Bundespolizei erfolgen sollte. Daher scheint es mir geboten, die Zulassung eines Sicherheitsdienstes durch das BAFA im Einvernehmen und nicht wie im Entwurf nur im Benehmen mit der Bundespolizei zu regeln“, so Waschulewski weiter.

Entscheidend sei, dass Paragraph 31 der Gewerbeordnung die Ermächtigungsgrundlage darstelle, auf der eine Rechtsverordnung erlassen werde. Dies werde dann im Einvernehmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erlassen. „Die Rechtsverordnung darf die formalen Hürden nicht unangemessen hoch ausgestalten“, betont Wolfgang Waschulewski abschließend.

Die Bilder können Sie hier herunterladen.




Private Sicherheitsdienste in Niedersachsen: 
In der BDSW-Landesgruppe Niedersachsen sind zurzeit 48 von 340 Unternehmen organisiert. Im Jahre 2011 wurde mit  Sicherheitsdienstleistungen in Niedersachsen ein Umsatz von geschätzten 600 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet. Der Umsatzanteil der BDSW-Mitglieder liegt bei circa 80 Prozent. Insgesamt tragen in Niedersachsen über 12.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu mehr subjektiver und objektiver Sicherheit bei.



Brancheninformationen (www.BDSW.de):
Der BDSW BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT ist Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Er vertritt die Interessen der Sicherheitswirtschaft gegenüber Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sowie Sozialpartnern. Die Sicherheitswirtschaft leistet mit circa 250.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 10,6 Milliarden Euro (2010) einen bedeutenden Beitrag für die Inneren Sicherheit Deutschlands. Sie setzt sich aus den Bereichen Sicherheitsdienstleistungen und Sicherheitstechnik zusammen. Mit 4,8 Milliarden Euro (2011) halten Sicherheitsdienstleistungen somit einen Anteil von über 45 Prozent. In bundesweit über 3.700 Sicherheitsunternehmen sind 173.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Im BDSW sind zurzeit 830 Unternehmen der Sicherheitswirtschaft organisiert, die hauptsächlich qualifizierte Sicherheitsdienstleistungen anbieten. Ihr Marktanteil gemessen am Sicherheitsdienstleistungsumsatz liegt bei ca. 80 Prozent, da die Mitgliedsunternehmen hochwertige Sicherheitsdienstleistungen wie Flughafensicherheit, Schutz von Kernkraftwerken, militärischen Liegenschaften und Industrieanlagen sowie Geld- und Wertdienste anbieten.




 
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